Das Thema kommt immer wieder auf, jetzt gab Facebook den Anlass, uns mit unserem digitalen Vermächtnis auseinanderzusetzen. Denn mit dem »Legacy Contact«-Feature soll zukünftig jeder, der Teil des Socialnetworks ist, seinen eigenen Nachlassverwalter bestimmen und dort hinterlegen können. Der Rollout findet allerdings – wie zumeist bei Facebook – erst einmal für die User in den USA statt. Die Funktion soll nach und nach für weitere Länder freigeschaltet werden.
Blogbeiträge dazu sind in der vergangenen Woche einige veröffentlicht worden. Während beispielsweise mein Kollege Rouven Kasten auf seinem Gestalterhütte-Blog das allgemeine Prozedere erläutert, erklärt Rechtsanwalt Thomas Schwenke im Rahmen eines Blogstöckchens, dass er diese neue Funktion von Facebook durchaus begrüße, selbst aber bereits anderweitig Vorsorge getroffen habe.
Wofür man sich im Falle von Facebook auch immer entscheidet, wir sollten uns einfach grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass auch das digitale Erbe geregelt sein möchte. Denn unsere Online-Aktivitäten im Zeitalter des digitalen Wandels können sehr vielfältig sein. Da kann man schnell den geordneten Überblick verlieren. Umso wichtiger erscheint es mir, sich einmal die Zeit zu nehmen und alles aufzulisten. In der folgenden Grafik habe ich daher versucht festzuhalten, für welche digitalen Aktivitäten und Bereiche wir den Nachlass organisieren sollten. Dabei erhebe ich keineswegs einen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte also noch etwas fehlen, freue ich mich über entsprechende Kommentare.
Die erfahrene Digitalredakteurin und Social Media Managerin (FH Köln) leitet seit 2012 die Unternehmenskommunikation unserer Agentur. Neben der klassischen PR betreut und steuert sie die Social Media-Aktivitäten und das Corporate Blog unseres Unternehmens. Zudem verantwortet sie zahlreiche Projekte namhafter Kunden. Seit Juni 2013 ist sie stellvertretende Redaktionsleitung. Im Juni 2018 erfolgte ihre Ernennung zum Head of Content.
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